Kosten / Krankenkasse
Behandlungskosten
60 Min. Fr. 144.00 zzgl. 8.1% MwSt = Fr. 156.00
MwSt CHE-148.035.078
Terminabsage
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Im Verhinderungsfall bitte den Termin telefonisch bis spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit absagen oder verschieben. Zu spät abgesagte oder versäumte Termine werden verrechnet. Diese Kosten werden von der Versicherung nicht vergütet und müssen selbst getragen werden.
Übernahme durch Krankenkasse
Die Behandlungskosten werden durch die Zusatzversicherung der Krankenkassen, anteilsmässig je nach Versicherungsmodel, übernommen. Eine ärztliche Verordnung ist meist nicht notwendig, ausser Ihr Krankenkassenvertrag verlangt dies.
Ich bin bei allen Krankenkassen anerkannt. Bitte klären Sie jedoch vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Falls es sich um einen Unfall handelt, werden die Kosten zum Teil von der Unfallversicherung übernommen. Hier ist meistens eine ärztliche Verordnung notwendig.